Ausrüstungsprüfung

Von uns kann man lernen

Ausrüstungsprüfung

Sie setzen die Seilklettertechnik beruflich ein? Dann haben Sie als Unternehmer und Benutzer auch Pflichten: Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist nach Bedarf mindestens einer jährlichen Kontrolle durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Das Prüfergebnis ist in den jeweiligen Prüfunterlagen festzuhalten. Diese Kontrolle gewährleistet einen den geltenden Normen entsprechenden Zustand Ihrer Ausrüstung. Oft vergessen wird die ebenfalls mindestens jährlich zu erfolgende Unterweisung durch den Unternehmer. Diese Unterweisung erfolgt nach der geltenden Betriebsanweisung. Musterbetriebsanwiesungen sind bei den zuständigen Berufsgenossenschaften zu beziehen.

Persönliche Schutzausrüstungen Kurz „PSA“ zum Halten, Retten sowie gegen Absturz müssen mindestens mit folgenden Angaben dauerhaft gekennzeichnet sein:

  • Produktbezeichnung
  • Name oder Zeichen des Herstellers oder Lieferanten
  • Herstellungsdatum
  • Serien- oder Herstellungsnummer des Herstellers
  • EG-Konformitätszeichen (CE) zuzüglich der Prüfstellennummer der Laboratorien in Deutschland (z.B CE 158 = DMT Bochum)

 

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Ausrüstungen besitzen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese kostengünstig bei uns durchführen zu lassen!

 

Die Prüfliste Ihrer PSA gegen Absturz sollte Sie laden und ausfüllen.

 

Das Beste ist immer ein Anruf!
Telefon 0221 550 7722