Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs

Nach allgemeiner Auffassung bestimmt sich der Umfang der Verkehrssicherungspflicht nach den berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs. Die Sicherheitserwartungen des Verkehrs im Hinblick auf Gefahren durch Bäume sind z. B. bei einer stark frequentieren Straße höher al bei einer Straße mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, bei einem belebten innerstädtischen Park höher als bei einer wenig besuchten waldartigen Sicherheitserwartung des Verkehrs kann jedoch nicht allgemein, sondern muss für den Einzelfall festgelegt werden.

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