Eingehende Untersuchung

Untersuchung, die durchgeführt werden muss, wenn bei der Regelkontrolle bzw. der Zusatzkontrolle in Form der fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme Schäden und/oder Schadsymptome festgestellt wurden, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit nicht abschließend beurteilt werden konnten. Eingehende Untersuchungen sind durch Fachkräfte mit spezieller Aus- und/oder Weiterbildung, ggf. unter Verwendung von besonderen Geräten und/oder Untersuchungsmethoden, durchzuführen.

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