Entwicklungsphasen

Im Sinne dieser Richtlinie ist die Zuordnung der Bäume zu 3 Entwicklungsphasen lediglich ein Hilfsmittel für die Festlegung der Kontrollintervalle. Je nach Standzeit des Baumes werden unterschieden:

Jugendphase:
Phase des Anwachsens am neuen Standort sowie des Erziehungs- und Aufbauschnittes und er Erzielung des Lichtraumprofils. In der Jugendphase auftretende Fehlentwicklungen in der Krone und Rindenschäden wirken sich auf die Verkehrssicherheit i. d. R. erst in den späteren Entwicklungsphasen aus. Unter ungünstigen Umständen (z. B. schlechte Standortbedingungen, Verletzungen, Pflegedefizite), ist dies schon in der Reifephase möglich, i. d. R. jedoch erst in der Alterungsphase. Deshalb kommt der systematischen Entwicklungspflege in der Jugendphase besondere Bedeutung zu, Hinweise siehe FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1“.

Reifephase:
Phase nach der Jugendphase bis zur Erzielung des vollfunktionsfähigen Zustandes eines Baumes. Verkehrsgefährdungen durch natürlich bedingte Schäden treten in dieser Phase kaum auf. Pflegemaßnahmen beschränken sich i. d. R. auf Korrekturen von Fehlentwicklungen in der Krone, evtl. auf das Entfernen von Totholz. Die Reifephase erstreckt sich je nach Baumart und Standortverhältnissen i. d. R. von 15 bis ca. 50 bzw. bis ca. 80 Jahre Standzeit.

Alterungsphase:
Phase nach der Reifephase. Es erfolgt i. d. R. ein geringer Zuwachs.
Mit zunehmendem Alter treten auch bei ungeschädigten Bäumen immer häufiger biologisch bedingte Schäden auf, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Art und Umfang von erforderlichen Pflegemaßnahmen können zunehmen (z. B. Schnittmaßnahmen
in der Krone, Kronensicherung). Die Alterungsphase beginnt je nach Baumart und Standortverhältnissen ab ca. 50 bzw. ab ca. 80 Jahren Standzeit.

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