Kontrollintervall
Festzulegender zeitlicher Abstand zwischen zwei Kontrollen.
Abhängig vom Zustand des Baumes, in Zusammenhang mit der berechtigten Sicherheitserwartung an den Verkehr und der Entwicklungsphase. In der Jugendphase (bis zum 15. Standjahr) erfogt die Kontrolle nicht im Intervall, sondern durch die Überprüfung im Rahmen der Pflege. In der Reifephase (15-80 Jahre Standzeit) ist das Korollintervall von der Sicherheitserwartung abhängig, ist diese niedrig alle 3 Jahre oder hoch alle 2 Jahre. In der Alterungsphase (ab dem 80. Standjahr) gilt entsprechendes mit den Intervallen 2 oder 1 Jahr.
Ist ein Baum stärker geschädigt gilt unabhängig der anderen Umstände, ein Kontrollintervall von einem Jahr (n.h.M.9-15 Monate).
Abhängig vom Zustand des Baumes, in Zusammenhang mit der berechtigten Sicherheitserwartung an den Verkehr und der Entwicklungsphase. In der Jugendphase (bis zum 15. Standjahr) erfogt die Kontrolle nicht im Intervall, sondern durch die Überprüfung im Rahmen der Pflege. In der Reifephase (15-80 Jahre Standzeit) ist das Korollintervall von der Sicherheitserwartung abhängig, ist diese niedrig alle 3 Jahre oder hoch alle 2 Jahre. In der Alterungsphase (ab dem 80. Standjahr) gilt entsprechendes mit den Intervallen 2 oder 1 Jahr.
Ist ein Baum stärker geschädigt gilt unabhängig der anderen Umstände, ein Kontrollintervall von einem Jahr (n.h.M.9-15 Monate).