Lichtraumprofil

Umgrenzung des lichten Raumes an Straßen und sonstigen Verkehrsflächen, der für ungehindertes Passieren freizuhalten ist. Das Lichtraumprofil kann je nach der Verkehrsbedeutung der Straße unterschiedlich bemessen sein (s. RAS-Q). Im Regelfall 4,50 m über der Straße und 2,50 m über Gehwegen.

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