Verkehrsrechtliche Anordnung
Wer in den Straßenverkehr eingreift, d.h. regelnde oder störende Maßnahmen durchführt benötigt hierfür eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers bzw. der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Diese gilt für einen bestimmten Zeitraum, eine Maßnahme und einen Ort.